Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Allgemeines / Geltungsbereich:

1.1.
Alle unsere Lieferungen, Angebote und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge mit uns. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn nicht jeweils besonders auf sie Bezug genommen wird.

1.2.
Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an. Anders lautende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur dann anerkannt, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt haben. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausgeführt haben.

1.3.
Sämtliche Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen, abweichende oder ergänzende Bestimmungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.4.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer (§14, 310 BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2.
Vertragsabschluss:

2.1.
Die Produktdarstellungen auf unserer Webpräsenz stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern dienen zur Abgabe eines Kaufangebotes durch den Kunden.

2.2.
Mit der Unterschriftleistung auf dem ausgefüllten und mit “Angebot” bezeichneten Formular gibt der Kunde eine verbindliche Willenserklärung zum Abschluss eines Vertrages ab.

2.3.
Ein wirksamer Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung / Proformarechnung zustande. Wenn sie bis dahin nicht erfolgt ist, gelten als Auftragsbestätigung auch die Versandbestätigung oder die fristgerechte Auslieferung der bestellten Ware.

2.4.
Wir behalten uns das Recht vor, die Annahme der Bestellung, insbesondere nach Prüfung der Bonität des Kunden, abzulehnen.

3.
Preise:

3.1.
Die in unseren Werbeschriften enthaltenen Preise und sonstigen Angaben sind unverbindlich und freibleibend. Druckfehler, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.

3.2.
Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt unsere aktuelle Preisliste. Alle Preise verstehen sich in € (Euro) zzgl. der am Liefertag gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer und den Versand-, Verpackungs-, Speditions- und Transportversicherungskosten.

3.3.
An schriftlich vereinbarte Preise halten wir uns einen Monat lang gebunden.

4.
Lieferungen, Lieferfristen und Liefervorbehalt:

4.1.
Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch uns, setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Vertragspflichten durch den Kunden voraus. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.

4.2.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, verweigert die Annahme der gelieferten Ware oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden zu berechnen.

4.3.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, wobei dem Kunden die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich angezeigt werden. Dies gilt auch bei unvorhergesehenen Fabrikations- und Transporthindernissen unserer Lieferanten. Wir haften nicht für das Verschulden der Zulieferer / Lieferanten.

4.4.
Dauert die Verzögerung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, sich hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu lösen, wenn er nachweist, dass die noch ausstehende Erfüllung des Vertrages wegen der Verzögerung für ihn kein Interesse mehr hat. Ist eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde sich vom Vertrag insgesamt nur lösen, wenn er darüber hinaus nachweist, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.

4.5.
Für den Fall, dass eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist wegen der Tragweite der genannten Umstände für uns nicht zumutbar ist, steht uns das Recht zu, nach vorheriger Anzeige ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche hieraus sind gegenseitig ausgeschlossen.

4.6.
Wir sind zu Teil-, Mehr-, Minder- oder vorfristigen Lieferungen und Leistungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

4.7.
Lieferungen erfolgen ab Lager Leverkusen. Auf Wunsch und Kosten des Kunden schließen wir eine Transportversicherung ab. Für Schäden und Verluste haften wir in dem Umfang, in dem die Versicherung uns Ersatz leistet. Transportschäden müssen unter Beifügung eines Schadenprotokolls sofort nach Empfang der Ware angezeigt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob mittels eines Transportunternehmens oder im Selbsteintritt geliefert wird.

4.8.
Lieferungen / Abholungen von Ultraschallgeräten werden grundsätzlich nur bis zur Bordsteinkante durchgeführt. Sollte der Lieferort / Bestimmungsort / Praxis barrierefrei zugänglich sein, wird das Ultraschallgerät auch bis dorthin geliefert /abgeholt. Ist eine Lieferung / Abholung bis zum Bestimmungsort vereinbart, werden anfallende Mehrkosten für Tragehilfen, Transportschienen oder einen zweiten Mann nach Aufwand berechnet.

4.9.
Soweit der Kunde eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung wünscht, ist die Belieferung von der Erbringung der gesetzlich notwendigen Nachweise und Angaben abhängig. Fehlen diese Nachweise und Angaben behalten wir uns die Nichtbelieferung oder die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor. Erbringt der Kunde die Nachweise und Angaben nicht nach einer gesetzten angemessenen Frist, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Schadensersatz beläuft sich auf die Höhe der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere der Rechtsverfolgung gegenüber den Finanzbehörden, bleibt vorbehalten.

5.
Gefahrenübergang:

5.1.
Bei Lieferung durch uns geht die Gefahr mit Aufstellen des Geräts am vereinbarten Ort an den Kunden über.

5.2.
Bei Lieferung mittels eines Transportunternehmens geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an die Versandperson auf den Kunden über.

5.3.
Holt der Kunde die Ware in unseren Räumlichkeiten oder an einem anderen von uns bezeichneten Ort (Lager, verbundenes Unternehmen) ab, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

6.
Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung:

6.1.
Wir liefern gegen Rechnung, Lastschrift oder Vorkasse. Bei Neukunden, säumigen Kunden sowie bei Lieferung ins Ausland behalten wir uns das Recht vor, gegen Vorkasse zu liefern. Zusätzlich bieten wir auch Leasing, Ratenzahlung, Mietkauf und Vermietung unserer Geräte an. Die Konditionen werden individuell vereinbart.

6.2.
Soweit nicht anders vereinbart sind unsere Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug des Käufers, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Verzug setzt mit Eingang der Mahnung, spätestens jedoch nach 30 Tagen nach Fälligkeit ein.

6.3.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Der Käufer wird über die Art der erfolgten Verrechnung umgehend informiert. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.4.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den vollständigen Betrag verfügen können.

6.5.
Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

6.6.
Zur Aufrechnung sowie Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt ist, unbestritten oder von uns anerkannt ist.

7.
Eigentumsvorbehalt:

7.1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Vertragsgegenstandes inklusive Lieferkosten und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der CAmed Medical Systems GmbH.

7.2.
Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zu Sicherungszwecken berechtigt, den Vertragsgegenstand herauszuverlangen und bei ihm abzuholen. In der Zurücknahme des Vertragsgegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die zwingenden Regelungen des Abzahlungsgesetzes bleiben unberührt.

7.3.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes –sowie Leih- und Demogeräte– pfleglich zu behandeln und vor Schlägen, Stößen und mechanischer Belastung zu schützen und trocken und staubfrei in geschlossenen Räumen zu lagern. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt schon jetzt alle Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag an die CAmed Medical Systems GmbH ab. Wir sind berechtigt, die Vorlage von Nachweisen über das Bestehen des Versicherungsschutzes zu verlangen. Sofern Wartungsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und andere Verfügungen durch den Kunden sind, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, unzulässig. Bei Demo- und Leihgeräten geht die Haftung auf den Nutzer über.

7.4.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich Nachricht zu geben, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Schaden.

7.5.
Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an eine dritte Person veräußert, wird die CAmed Medical Systems GmbH schon jetzt – aufgrund hiermit ausdrücklich vereinbarter Forderungsabtretung – Inhaber der vertraglichen Ansprüche mit allen Nebenrechten, die gegenüber dem Dritten bestehen. Abtretungen und Verpfändungen dieser Forderungen sind von der vorherigen Zustimmung durch uns abhängig.

7.6.
Zur Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist der Kunde nicht befugt.

8.
Reklamation:

8.1.
Trotz größter Sorgfalt ist es möglich, dass uns bei der Bearbeitung Ihrer Bestellung einmal ein Fehler unterläuft. Bitte überprüfen Sie daher sofort nach Erhalt der Lieferung die Ware auf Vollständigkeit und Richtigkeit und teilen Sie uns eventuelle Abweichungen von Ihrer Bestellung umgehend mit. Eigenschaften der Waren können wir in der Regel jedoch nicht zusichern. Transportschäden sind bei Annahme der Lieferung vom Transportunternehmen bestätigen zu lassen. Können diese erst nach Auspacken der Ware festgestellt werden, ist uns der Schaden unverzüglich schriftlich zu melden. Bei Verlust einer Rücksendung ist durch den Rücksender der Nachweis des Abschickens zu erbringen.

9.
Gewährleistung / Garantie:

9.1.
Die Gewährleistung beginnt mit dem Gefahrübergang und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich im Folgenden nichts Abweichendes ergibt.

9.2.
Ein unwesentlicher Mangel begründet für Unternehmer grundsätzlich keine Mangelansprüche. Wir übernehmen außerdem keine Gewähr für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder durch unsachgemäße Reparaturversuche entstanden sind.

9.3.
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

9.4.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Anlieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Bei gebrauchten Geräten und Ersatzteilen stehen dem Kunden keine Gewährleistungsansprüche zu.

9.5.
Bei von CAmed Medical Systems GmbH gelieferten Gebrauchtgeräten erhält der Kunde für verdeckte Mängel eine 6-monatige Sachmängelhaftung im Rechtssinne. Diese beinhaltet nur Kosten der Ersatzteile und der damit verbundenen Arbeitsleistung. Der Kunde trägt die Kosten des Transports zu unserer Filiale sowie die Kosten der Rücklieferung. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeit im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrags des Kunden, der kostenpflichtig ist.

9.6.
Abwicklung von Fremdgarantien (Herstellergarantien): Herstellergarantien sind Leistungsversprechen, die vom Hersteller an den Kunden gegeben werden. Sie begründen daher für uns keinerlei Verpflichtungen. Der Kunde ist daher selbst verpflichtet, auf seine Kosten die Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Ansprüche aus der Garantie herzustellen. Insbesondere trägt der Kunde die Kosten des Transports zum und der Abholung vom Hersteller, Aufbau und Abbau sowie gegebenenfalls die Kosten eines Ersatzgeräts. Wir sind ausdrücklich bereit, vorgenannte Arbeit im Auftrag des Kunden durchzuführen. Dazu bedarf es eines gesonderten Dienstleistungsauftrags des Kunden, der kostenpflichtig ist.

9.7.
Bei berechtigten fristgerechten Beanstandungen sind wir zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Dabei sind wir berechtigt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung auf die Höhe des jeweiligen Kaufpreises zu begrenzen. Zur Durchführung der uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nachbesserungen oder Ersatzleistungen hat uns der Käufer zur üblichen Arbeitszeit ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Nachbesserung erfolgt nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Sitz des Kunden.

9.8.
Im Zuge der Nacherfüllung haben wir die Wahl, den Mangel zu beseitigen (Nachbesserung) oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nachlieferung). Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für die Verbraucher bleibt.

9.9.
Schlägt die Nacherfüllung drei Mal fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

9.10.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Vertragserfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.

9.11.
Wir sind berechtigt, qualifizierte Dritte mit der Erfüllung unserer Gewährleistungspflicht zu beauftragen.

9.12.
Für Serviceleistungen gelten die vorstehenden Gewährleistungsbedingungen mit folgender Maßgabe:

9.12.1.
Die Verjährungsfrist gem. Ziffer 9.4. beginnt mit der Abnahme oder der gesetzlich an ihre Stelle tretenden Abnahmefiktion.

9.12.2.
Das Wahlrecht erstreckt sich auf die Nachbesserung und die Neuherstellung. Bieten wir im Rahmen Nacherfüllung dem Kunden statt der Reparatur seines Altgerätes ein Austauschgerät an, so hat der Kunde die Wahl, ob er ein mangelfreies, aber gebrauchtes Gerät oder ein neues Gerät erhalten will. Wertsteigerungen oder Wertverringerungen des Austauschgerätes im Verhältnis zum Wert des Altgerätes des Kunden im Zeitpunkt der Reparaturbeauftragung, sind gegenseitig auszugleichen.

9.13.
Erhält der Kunde eine mangelhafte Gerätedokumentation, ist CAmed Medical Systems GmbH lediglich zur Lieferung eines mangelfreien Produkthandbuches verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel des Produkthandbuches der ordnungsgemäßen Nutzung entgegensteht.

9.14.
Gewährleistungsansprüche jeder Art gegenüber uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, wenn irgendwelche Bestandteile der Anlage ohne schriftliche Genehmigung von uns verändert oder ausgetauscht werden. Dies gilt auch für Verschleißteile, sowie für den Fall anderer –uns nicht zuvor genannter– Verwendungszwecke, welche von dem betriebsüblichen Anwendungsbereich abweichen.

9.15.
Ansprüche wegen Mängel gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

9.16.
Bei Einbau von Ersatzteilen durch Dritte, erlischt die Garantie bei unsachgemäßer Handhabung sowie bei Beschädigung durch mechanische oder elektrostatische Einflüsse.

10.
Haftungsbeschränkungen:

10.1.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der CAmed Medical Systems GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die CAmed Medical Systems GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

10.2.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

10.3.
Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Anlieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der CAmed Medical Systems GmbH grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

10.4.
Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen der CAmed Medical Systems GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

10.5.
CAmed Medical Systems GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anwendung der Hard- und Software-Produkte nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

11.
Rücktrittsrecht, Schadenersatz:

11.1.
Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko. Sollten wir infolge einer Nichtbelieferung durch unseren Lieferanten nicht in der Lage sein, unseren Leistungspflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden nachzukommen, so steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

11.2.
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm von uns gesetzten angemessenen Frist, die Abnahme der bestellten Waren verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Abnahmeverweigerung berechtigt erfolgt.

11.3.
Für den Ersatz des uns aus der Abnahmeverweigerung entstandenen Schadens sind wir berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 20 % des Vertragswertes vom Kunden zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche auf die, die Pauschale anzurechnen ist, bleibt unberührt.

12.
Anwendersoftware:

12.1.
Wird dem Kunden mit unseren Lieferungen Anwendersoftware zur Verfügung gestellt, so wird ihm hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Recht eingeräumt, die Software auf den mitgelieferten Produkten, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen. Eine Kopie der Software darf nur zu Sicherungszwecken erfolgen, jegliche Änderungen an der Software sind verboten. Das Nutzungsentgelt für die Software ist im Kaufpreis enthalten. Updates werden gesondert berechnet.

13.
Aufstellung und Kundendienst:

13.1.
Aufstellung und Kundendienst werden durch uns oder durch von uns vermittelte autorisierte Fachfirmen durchgeführt.

13.2.
Vor Anlieferung von Ultraschallgeräten hat der Kunde zu gewährleisten, dass der Aufstellungsort leicht zugänglich, die baulichen Voraussetzungen gegeben, ausreichende Räumlichkeit, ausreichende Be- und Entlüftung, ein für Laufrollen und das Gewicht des Gerätes geeigneter Boden, ausreichende Tragfähigkeit des Bodens sowie die notwendigen Elektroanschlüsse vorhanden, ausreichend gegenüber Feuchtigkeit und Sole geschützt, gegenüber dem übrigen Praxisbereich ausreichend gegen die üblichen Betriebsgeräusche des Gerätes abgeschirmt ist bzw. sind.

13.3.
Erschwernisse bei der Anlieferung und Aufstellung von Ultraschallgeräten können gesondert in Rechnung gestellt werden, ebenso alle zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn bei Anlieferung am Tage des vereinbarten Aufstellungstermins die unter Ziffer 13.2 genannten Voraussetzungen nicht vorhanden sind.

13.4.
Wird im Fall von Reparaturen der Kostenanschlag um bis zu 8 % (der Gesamtsumme) überschritten, so ist dies unschädlich und entspricht der handelsüblichen Praxis. Sollten die Kosten über 8 % steigen, wird CAmed Medical Systems GmbH den Kunden hierüber informieren und einen erneuten Auftrag erhalten müssen.

14.
ElektroG:

14.1.
Für die Entsorgung der von uns gelieferten Produkte (ElektroG) ist der Kunde verantwortlich. Der Kunde verzichtet im Entsorgungsfall auf die Einrede der Verjährung. Ebenso wird durch unsere Lieferung der jeweilige Hersteller des Produkts von der Entsorgungs- und Rücknahmepflicht befreit.

15.
Kostenvoranschläge:

15.1.
Die Erstellung von Kostenvoranschlägen zur Ermittlung von Reparaturkosten sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden nach den derzeit gültigen Stundensätzen für Reparaturarbeiten berechnet. Andere oder abweichende mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

15.2.
Kostenvoranschlagsgebühren entfallen bei Durchführung der Reparatur.

16.
Nichtreparaturen:

16.1.
Wenn ein Gerät unrepariert zurückgeschickt werden soll, trägt der Kunde die Kosten für die Diagnose/ Kostenvoranschlag sowie die Kosten für die Rücksendung der Ware. Diese müssen per Vorkasse oder Nachnahme beglichen werden.

17.
Verpackung/Versand:

17.1.
Bitte verpacken Sie Ihre Geräte/Geräteteile, die Sie zu uns schicken, ausreichend. Kommt es zum Transportschaden wegen mangelnder Verpackung, übernimmt die Transportversicherung den Schaden nicht. Am besten verpacken Sie die Geräte in der Originalverpackung. Falls dies nicht möglich ist, ausreichend mit Styropor oder Füllmaterial (Styropor-Chips) ausfüllen. Alle Seiten sollten mindestens mit 10 cm Füllmaterial befüllt sein. Auf keinen Fall in einem nackten Karton ohne Polsterung oder in Zeitungspapier versenden.

17.2.
Verpackungs-/Versandservice:
Falls Sie keine Möglichkeit haben, einen Karton zu organisieren, senden wir Ihnen gegen Gebühr (Sie zahlen nur die anfallenden Versandkosten, ab 10 Euro pro Tour) einen passenden Leer-Karton mit Füllmaterial zu. Diesen Karton können Sie nach erfolgter Reparatur entweder zurückschicken oder erwerben.

17.3.
Abholservices:
Falls Sie keine Möglichkeit oder nicht die nötige Zeit haben, Ihr Gerät zur Post zu bringen, lassen wir Ihr Paket gerne von unserer Versandfirma/Spedition abholen. Sie zahlen nur die Versandkosten. Der Abhol-Auftrag muss schriftlich erfolgen! Um Missverständnisse zu vermeiden, fragen Sie bitte vorher nach den ungefähren Versandkosten. Je nach Größe und Gewicht können die Versandkosten stark differieren.

18.
Datensicherung:

18.1.
Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor jeder Serviceleistung eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung zu überprüfen.

18.2.
Wir haften für die Wiederbeschaffung von Daten nicht, soweit der Kunde die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung nicht getroffen und nicht sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftungsregelungen bleiben unberührt.

19.
Datenschutz:
https://www.camed-medical.de/de/datenschutzerklaerung

20.
Sonstiges:

20.1.
Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Köln ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

20.2.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes (CISG) sind ausgeschlossen. Der Export der Waren in Länder außerhalb der Europäischen Union bedarf der Zustimmung von CAmed Medical Systems GmbH unabhängig davon, dass der Kunde für das Einholen jeglicher behördlicher Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat.

20.3.
Erfüllungsort ist Leverkusen.